Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Für sämtliche Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Firma team heese AG gelten ausschließlich nachfolgende AGB, die schon jetzt auch für alle zukünftigen derartigen Geschäfte zwischen team heese und dem Kunden vereinbart werden. AGB des Kunden gelten auch dann nicht, wenn team heese ihnen nicht nochmals widerspricht.

II. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt

a) Angebote von team heese sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nach Bestellung des Kunden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von team heese oder dadurch zustande, dass team heese innerhalb eines Monats nach Eingang der Bestellung mit der Ausführung der Bestellung beginnt.

b) Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sowie spätere Vertragsänderungen, insbesondere auch die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

a) Die von team heese angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. team heese ist berechtigt, anstelle der konkret anfallenden Kosten für Fracht, Porto und Versicherung einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung zu stellen.

b) Neukunden werden nach Wahl von team heese nur gegen Vorauskasse oder Bar-Nachnahme beliefert. Im Übrigen sind die Rechnungen von team heese sofort und ohne Abzug zahlbar. Unabhängig von etwa vereinbarten Zahlungsmodalitäten ist team heese im Falle des Zahlungsverzuges, bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder bei Bekannt werden ähnlicher Tatsachen, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen, berechtigt, nach ihrer Wahl Vorauskasse zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern. Außerdem kann team heese in diesen Fällen sämtliche noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen.

c) Bei Zielüberschreitung sowie im Verzugsfalle kann team heese Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. team heese kann einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen.

d) Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung, dann nur unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit und nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche in diesem Zusammenhang team heese entstehende Aufwendungen sind vom Kunden zu ersetzen.

IV. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

a) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

b) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt.

V. Lieferfristen, Termine

a) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind von team heese genannte Termine und Fristen nur circa-Angaben. Liefert oder leistet team heese daher innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem genannten Termin bzw. nach Ablauf der Frist, so kann der Kunde hieraus keinerlei Rechte herleiten.

b) Termine und Fristen - gleich ob unverbindlich oder verbindlich - verschieben bzw. verlängern sich entsprechend, wenn die Lieferung oder Leistung sich aus Umständen, die in der Sphäre des Kunden liegen, verzögert oder der Vertrag hinsichtlich des Liefergegenstandes einvernehmlich abgeändert wird.

c) Termine und Fristen stehen stets unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie verschieben bzw. verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit bei höherer Gewalt oder bei anderen von team heese nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder behördlichen Anordnungen, die team heese die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Dauert die Verzögerung länger als 3 Monate oder entfällt hierdurch das Interesse des Kunden an der Lieferung, so ist er nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er von team heese noch nicht erfüllt wurde.

d) Im Falle des Lieferverzuges gelten die gesetzlichen Regeln mit der Maßgabe, dass die angemessene Nachfrist mindestens 18 Werktage betragen muss.

e) team heese ist nach ihrem Ermessen zu Teilleistungen berechtigt.

VI. Abnahme

a) Die Abnahme der Produkte und/oder Leistung erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die zu diesem Zweck von team heese entwickelten Diagnostik- und Testprogramme bzw. Testverfahren keinen Fehler an den Produkten und/oder Leistungen feststellen. Soweit team heese die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort von team heese durchgeführt, gleiches gilt für Leistungen, die team heese an Gegenständen des Bestellers/Käufers erbringt. Der Besteller/Käufer ist berechtigt an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt team heese dem Besteller/Käufer die Betriebsbereitschaft der Produkte mit.

b) Bei allen anderen Produkten gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Käufer nicht unverzüglich nach Ablieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.

VII. Gewährleistung

a) Die Gewährleistung von team heese richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den AGB, insbesondere den nachfolgenden Vorschriften, etwas anderes ergibt.

b) Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jeglichen Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Vorbehaltlich etwaiger ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Gewährleistung von team heese daher darauf, dass die Eigenschaften der Software sowie deren Funktion der allgemeinen Produktbeschreibung entsprechen.

c) Für den Kunden erkennbare Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware gegenüber team heese zu rügen, anderenfalls Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen sind.

d) Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist team heese zunächst ausschließlich nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt dies fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder Wandelung (Rückgängigmachen des Vertrags) verlangen.

VIII. Haftung

a) Ein etwaiger Schadenersatzanspruch gegen team heese - gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere gleich, ob aus Vertrag oder Delikt - setzt voraus, dass den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von team heese Vorsatz oder große Fahrlässigkeit zur Last fällt oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten eine kardinale Vertragspflicht verletzt wurde. Insbesondere haftet team heese für Schäden, die durch die Löschung von Kundendaten entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls team heese wegen Schuldnerverzuges haftet.

b) Soweit team heese wegen leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haftet, ist der Anspruch der Höhe nach auf den für team heese bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden beschränkt.

c) Vorstehende Regelungen zu a) und b) gelten nicht, soweit team heese wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, anfänglichen Unvermögens oder zu vertretender Unmöglichkeit haftet. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.

d) Soweit die Haftung von team heese ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.

IX. Nebenkosten, Gefahrübergang, Transportversicherung

a) Wird die Ware durch team heese oder durch Dritte zum Kunden transportiert oder versandt, so geht mit Beginn des Transportes bzw. mit Übergabe der Ware an die Transportperson die Gefahr eines zufälligen Schadens auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn bereitgestellte Ware nicht abgerufen wird oder der Transport bzw. die Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.

b) Verpackungs- und sonstige Versandkosten sowie etwaige Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Das gilt auch für die Kosten, die team heese im Zusammenhang mit gesetzlichen Pflichten nach der Verpackungsverordnung entstehen.

X. Eigentumsvorbehalt

a) Gelieferte Waren bleiben das Eigentum von team heese bis zur Erfüllung sämtlicher bei Vertragsabschluß bestehender Forderungen sowie von Ansprüchen, die für team heese im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung nach Vertragsabschluß entstehen. Dies gilt auch für etwaige Saldoforderungen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der Annahme von Schecks oder Wechseln.

b) Der Kunde ist berechtigt, dem Vorbehaltseigentum von team heese unterliegende Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Die Forderung gegen seinen Käufer aus einer derartigen Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt zur Sicherung der unter Buchstabe a) bezeichneten Ansprüche an team heese ab. Wird Eigentumsvorbehalt von team heese zusammen mit Waren Dritter veräußert, so ist die Forderung aus der Weiterveräußerung entsprechend dem anteiligen Wert der Vorbehaltsware am gesamten Gegenstand des Vertrages abgetreten. Zur Verfügung über dem Eigentumsvorbehalt von team heese unterliegende Waren sowie zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ist der Kunde nur solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber team heese nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Andernfalls ist team heese berechtigt, unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktrittsrechts die sofortige Herausgabe der gesamten in ihrem Eigentum stehende Ware auf Kosten (einschließlich der Transportkosten zu team heese) des Kunden zu verlangen. In diesem Falle ist der Kunde außerdem verpflichtet, auf Verlangen von team heese unverzüglich umfassend und unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Unterlagen Auskunft über die im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehaltes an team heese abgetretenen Forderungen zu geben.

c) Von Vorfällen, die geeignet sind, das Vorbehaltseigentum von team heese zu gefährden (insbesondere Pfändung der Vorbehaltsware, Konkursantrag) wird der Kunde team heese sofort unterrichten. Sämtliche daraus entstehenden Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden

d) Sollten die vom Kunden team heese gewährten Sicherheiten deren Forderungen um mehr als 20% übersteigen, so wird team heese auf Verlangen des Kunden unverzüglich nach ihrer Wahl so viel an Sicherheiten freigeben, dass vorgenannte Grenze erreicht oder unterschritten wird. Maßgeblich ist bei Forderungen der Nennwert, bei von team heese gelieferten Waren der Rechnungswert und im Übrigen der jeweilige Marktwert.

XI. Schutz- und Urheberrecht, Lizenzverträge

a) Der Kunde verpflichtet sich, die an der vertragsgegenständlichen Software bestehenden Schutz und Urheberrechte zu beachten und die Software einschließlich zugehöriger Dokumentation nur insoweit zu vervielfältigen oder zu verbreiten, als dies zu deren Benutzung zwingend erforderlich ist.

b) Weiterhin verpflichtet sich der Kunde in den Fällen, in denen dies vom Hersteller verlangt wird, die vertragsgegenständliche Software erst nach Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages mit dem Hersteller und dann in Übereinstimmung hiermit zu nutzen und im Falle der Weiterveräußerung seinem Kunden die gleiche Verpflichtung aufzuerlegen.

XII. Schulungen

Diese Schulungsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der team heese AG und Kunden (Auftraggebern) bezüglich der Erbringung von Schulungsleistungen in Form von offenen Gruppenkursen und Workshops sowie individuellen Firmenschulungen (bei team heese oder beim Kunden).

a) Anmeldung, Vertragsabschluss

Gruppenkurse/Workshops
Der Eingang der Anmeldung bei der team heese AG wird in jedem Falle schriftlich bestätigt. Hierdurch kommt der Vertrag zustande. Da die Teilnehmerzahl für einige Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Individualschulung
Bei Individualschulungen kommt der Vertrag durch Übersendung der entsprechenden Auftragsbestätigung oder sonstiger schriflticher Vereinbarungen (im Rahmen eines Kontingentes) zustande. Bei Schulungen, die beim Kunden stattfinden, obliegt es dem Auftraggeber, die erforderliche Zahl von Arbeitsplätzen bereitzustellen.

b) Vorkenntnisse der Teilnehmer/innen

Soweit für die Schulungen Vorkenntnisse erforderlich sind, werden diese benannt und im Vorfeld der Schulung mittels eines Fragebogens bei den Teilnehmern abgefragt. Um den Schulungserfolg zu gewährleisten sind die Teilnehmer an dieser Stelle zur Mitwirkung verpflichtet.

c) Preise

Sämtliche genannte Preise enthalten auch die Kosten für Kursunterlagen. Die Seminargebühren sind bei der Beauftragung sofort und in voller Höhe zu entrichten. Bei nicht fristgerechter Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

d) Rücktritt/Verschiebung durch den Auftraggeber

Ein Rücktritt des Auftraggebers oder eine Verschiebung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen und ist bis zu 11 Werktage vor Schulungstermin ohne anfallende Bearbeitungsgebühren möglich. Wird dieser Zeitpunkt überschritten entstehen Bearbeitungsgebühren, bzw. ein Anspruch auf Verdienstausfall nach folgender Staffelung:

 10 - 7 Werktage vor Schulungstermin        =   75,- EUR Bearbeitungsgebühr

  6 - 4 Werktage vor Schulungstermin        = 150,- EUR Bearbeitungsgebühr

  3 - 1 Werktage vor Schulungstermin        =   50% des Auftragswertes wg. Verdienstausfall

Die Entsendung einer Ersatzperson ist jederzeit möglich. Bei unangekündigter Nichtteilnahme ist das volle Schulungsentgelt fällig.

Die übrigen geleisteten Zahlungen werden bei Rücktritt oder Verschiebung in ein Kontingent-Guthaben umgewandelt, dass für weitere Schulungen und Support genutzt werden kann.

e) Kontingente

Hat der Kunde ein teamware-Kontingent werden alle anfallende Schulungsentgelte und Gebühren wie unter Punkt c & d beschrieben von diesem bestehenden Kontingent abgebucht.

f) Absage der Veranstaltung durch team heese

Bei Ausfall einer Veranstaltung wegen geringer Teilnehmerzahl (bei offenen Gruppenschulungen oder Workshops), Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein Ersatztrainer oder ein Ersatztermin angeboten. Ein Wechsel des Referenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Seminar noch zur Minderung der Teilnehmergebühr.

Bei einer Verschiebung werden bereits entrichtete Schulungsgebühren bis zur Durchführung der Schulung gutgeschrieben, ein darüber hinausgehener Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

g) Teilnahmebestätigung (Zertifikate)

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten alle Schulungsteilnehmer/innen eine Teilnahmebestätigung. Diese enthält Angaben über Art, Dauer und Schulungsinhalte.

h) Schulungsunterlagen

Schulungsunterlagen unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Sie dürfen daher ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt, nachgedruckt oder an Dritte weitergegeben werden. Für den Inhalt des Begleitmaterials wird keine Haftung übernommen.

i) abweichende Vereinbarungen

Auftragsänderungen und zusätzliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen.

j) Datenschutzbestimmungen

Kunden und Teilnehmer erklären sich insoweit mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einverstanden, als dies für die Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist.

XIII. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen

a) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf Verlangen von team heese seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen.

b) Außerdem wird der Kunde im zumutbaren Umfang von team heese die zur Erfüllung ihrer umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Nachweispflichten erforderlichen Informationen erteilen und erforderlichenfalls Unterlagen zur Verfügung stellen, die beweisen, dass er eine juristische Person oder ein Unternehmer ist, der den Vertragsgegenstand für sein Unternehmen erworben hat und der vorsteuerabzugsberechtigt ist.

XIV. Erfüllungsort, Anzuwendendes Recht, Datenspeicherung

a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von team heese.

b) Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.

c) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die für den Geschäftsverkehr notwendigen üblichen Daten des Kunden in der Datenverarbeitung von team heese gespeichert werden.

d) Sollte eine Regelung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gelten die übrigen Regelungen gleichwohl. Unbeschadet des § 6 AGBG ist die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die deren Zweck soweit wie möglich verwirklicht. 2. Teil: Besondere Regelungen für Kunden im Sinne von § 24 AGBG, insbesondere für Kaufleute

XIV. Zurückbehaltungsrecht Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht abweichend von Ziff. IV nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.

XV. Gewährleistung und Haftung

a) Nicht erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich und konkret bezeichnet team heese mitzuteilen, andernfalls jede Gewährleistung erloschen ist.

b) Jeglicher Schadenersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den für team heese bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt.

XVI. Eigentumsvorbehalt

In Ergänzung zu obiger Ziff. X erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf sämtliche nach Vertragsabschluß aus der Geschäftsbeziehung für team heese entstehenden Ansprüche gegen den Kunden.

XVII. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz von team heese. team heese ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

team heese Support

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